Das Losverfahren wird immer erst durchgeführt, nachdem das normale Vergabeverfahren beendet ist. Aber wann endet dieses konkret? Die Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen gibt hierzu Aufschluss: „Nach Abschluss der Nachrückverfahren ist das Vergabeverfahren in einem Studiengang abgeschlossen […]“ (§28 Absatz 6). Jedes Bundesland hat seine eigene Verordnung, diese stimmen aber in den meisten Punkten zur Studienplatzvergabe überein. Das Losverfahren beginnt also erst, wenn das koordinierte Nachrückverfahren abgeschlossen ist.
Wann das koordinierte Nachrückverfahren in diesem Jahr endet, kannst du in der Terminübersicht auf hochschulstart.de sehen. Im Regelfall endet es Ende März für das Sommersemester oder Ende August für das Wintersemester. Sprich dieser Zeitraum ist der Startpunkt für das Losverfahren.
Zwischen dem Start des Losverfahrens und dem offiziellen Semesterbeginn liegen nur wenige Wochen. Dementsprechend begrenzt ist das Zeitfenster, in dem die Studienplatz-Börse auf freie-studienplaetze.de zugänglich ist.
Die reguläre Vergabe der Studienplätze für medizinische Studiengänge läuft zwar über Hochschulstart, für das Losverfahren sind jedoch die einzelnen Hochschulen verantwortlich. Daher verweist Hochschulstart ausdrücklich darauf: “Für die Anmeldung zu den entsprechenden Losverfahren müssen Sie direkt mit den betreffenden Hochschulen Kontakt aufnehmen. […] Richten Sie deshalb bitte sämtliche Anfragen zu den Losverfahren oder der Studienplatzbörse ausschließlich an die betreffenden Hochschulen, denn Hochschulstart kann Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen!“
(Quelle: www.hochschulstart.de)